Für Jugendliche, die vor Erreichen des 18. Lebensjahres eine Berufsausbildung beginnen möchten, ist die Jugendarbeitsschutzuntersuchung verpflichtend. Zur Untersuchung muss der sogenannte Berechtigungsschein mitgebracht werden. Diesen muss sich der Jugendliche beim Meldeamt besorgen. Zusammen mit den Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung. Um den Impfstatus bestimmen zu können, sollte ebenfalls der Impfausweis mitgebracht werden. Die Untersuchung beinhaltet eine komplette körperliche Untersuchung,
die Prüfung von Nah- und Fernsicht, des Farbsehens, des Hörens auf 4 m Distanz, die Feststellung von Größe und Gewicht, Blutdruck, und eine Urinuntersuchung. Mithilfe der Jugendarbeitsschutzuntersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte berufliche Tätigkeit nicht negativ auf die Gesundheit des Jugendlichen auswirkt. Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.